| 9.00 |
Empfang mit Kaffee und Tee,
Ausgabe der Tagungsunterlagen |
9.30
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Bedeutung des BilMoG für kommunale Unternehmen
- Hintergrund und Rechtsentwicklung
- Ziele des BilMoG
- Weiterer Zeitplan in der Gesetzgebung
- Anwendungsbeginn und Übergangsvorschriften
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Übergreifende Änderungen
- Befreiung von der Rechnungslegung
- Anhebung der Größenklassen im Einzel- und Konzernabschluss
- Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeiten
- Sonstige Änderungen
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10.30
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Kaffeepause
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11.00
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Wesentliche Änderungen für den Einzelabschluss kommunaler Unternehmen
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
- Geschäfts- oder Firmenwertbilanzierung
- Bewertung von Handelspapieren zu Zeitwerten
- Einschränkungen und Erweiterungen der außerplanmäßigen Abschreibungen
- Herstellungskostendefinition
- Neuregelungen zu Pensionsrückstellungen
- Neuregelungen zu sonstigen Rückstellungen
- Neuregelungen zu latenten Steuern
- Bildung von Bewertungseinheiten u. a.
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| 12.00 |
Gemeinsames Mittagessen |
13.00
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Erweiterung der Angabepflichten und verschärfte Offenlegungspflichten
- Weitere Anhangsangaben, u. a. zu nahe stehenden Personen und außerbilanziellen Geschäften
- Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
- Erweiterung des Lageberichts
- Änderungen für den Konzernabschluss
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Erweiterung des Konzerntatbestands
- Abschaffung der Buchwertmethode
- Abschaffung der erfolgsneutralen "Goodwill"-Behandlung
- Festlegung der Erstkonsolidierungsmethode für assoziierte Unternehmen
- Einführung der modifizierten Stichtagskursmethode
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| 14.30 |
Kaffeepause |
15.00
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Auswirkungen auf Netzentgelte
- Auswirkungen auf die Spartenrechnungen
- Auswirkungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften auf die aufwandsgleichen Kosten und die Höhe des zu verzinsenden Eigenkapitals
- BilMoG und Anreizregulierung
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Umstellungsprozess
- Ablauf des Umstellungsprozesses
- Rechnungslegungsstrategie
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Abschlussprüfung und Corporate Governance
- Einrichtung und Besetzung von Prüfungsausschüssen
- Auswirkungen auf die Jahresabschlussprüfung
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| 16.30 |
Ende des Seminars |