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Neue Prozesse und Datenformate: Die Festlegungen der BNetzA zur MessZV und deren Auswirkungen

Nach der vollständigen Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens im Jahr 2008 durch den § 21b EnWG und den Erlass der Messzugangsverordnung (MessZV) wurden die ersten Voraussetzungen geschaffen, um den Wettbewerb im neu entstehenden Markt des Messwesens zu fördern. Zwischenzeitlich wurden die Anforderungen an Messeinrichtungen im Rahmen eines noch laufenden Konsultationsverfahrens beschrieben und EU-Vorgaben aus dem 3. Maßnahmenpaket präzisiert. Die erforderlichen nächsten Schritte bereitet die Bundesnetzagentur derzeit vor. Über die für April 2010 angekündigten Festlegungen der BNetzA zu den Wechselprozessen im Messwesen sollen - wie bereits für die Lieferantenwechsel im Bereich Strom und Gas etabliert - bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate vorgegeben werden, die insbesondere das Tätigwerden neuer Anbieter fördern werden. Daneben wird die Bundesnetzagentur standardisierte Verträge vorgeben, die das Verhältnis zwischen Netz- und Messstellenbetreibern bzw. Messdienstleistern regeln, um eine weitere Markteintrittsbarriere aus dem Wege zu räumen. Diese neuen Vorgaben werden unmittelbar in die Unternehmens- und IT-Strukturen eingreifen. Betroffen sind Netz und Vertrieb gleichermaßen. Beide sind gezwungen, nicht nur im Bereich „Smart Metering", sondern auch im „klassischen" Messwesen zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln, um Marktchancen zu nutzen.
Die Innovation Congress GmbH hat daher speziell für Energieversorgungsunternehmen ein Seminar entwickelt, das Sie umfassend über die neuen Festlegungen und aktuellen Rahmenbedingungen, Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven im Zähler- und Messwesen informiert.