Weichenstellung für die zweite Regulierungsperiode
Viele (kleine) Netzgesellschaften führen den operativen Netzbetrieb nicht mit eigenem Personal durch, sondern kaufen die erforderlichen technischen und kaufmännischen Leistungen beim Mutterunternehmen ein. Insbesondere bei den Leistungen von Konzernunternehmen war bereits in den vergangenen Netzentgeltgenehmigungsverfahren häufig strittig, in welcher Höhe die hierbei vereinbarten Dienstleistungsentgelte als anerkennungsfähige Kosten berücksichtigt werden dürfen. In dem seit 1. Januar 2009 geltenden System der Anreizregulierung hat diese Thematik (anstehende Basis oder Fotojahre) eine besondere Brisanz erfahren, da viele Unternehmen wegen der verschärften Unbundlinganforderungen (Stichwort "große" Netzgesellschaft) aktuell über eine Neuausrichtung nachdenken müssen, die bestehenden Dienstleistungsverträge ggf. anzupassen. Hinzu kommt, dass die Regulierungsbehörden zunehmend die starre Kopplung der Pacht- und Dienstleistungsverträge hinterfragen und angekündigt haben, dass die Höhe der vereinbarten Dienstleistungsentgelte einen Schwerpunkt der Kostenprüfungen ausmachen wird.
Die Innovation Congress GmbH hat daher für Netzbetreiber ein Seminar entwickelt, das umfassend über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf sowie Lösungsmöglichkeiten informiert.