Dienstleistungsentgelte auf dem Prüfstand

07. Dezember 2010, Mercure Hotel Frankfurt Airport, Neu-Isenburg

Teilnahmegebühr

895,- €
zzgl. MwSt.

Für VKU-Mitglieder:

845,- €
zzgl. MwSt.

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In Zusammenarbeit mit

Weichenstellung für die zweite Regulierungsperiode

Viele (kleine) Netzgesellschaften führen den operativen Netzbetrieb nicht mit eigenem Personal durch, sondern kaufen die erforderlichen technischen und kaufmännischen Leistungen beim Mutterunternehmen ein. Insbesondere bei den Leistungen von Konzernunternehmen war bereits in den vergangenen Netzentgeltgenehmigungsverfahren häufig strittig, in welcher Höhe die hierbei  vereinbarten Dienstleistungsentgelte als anerkennungsfähige Kosten berücksichtigt werden dürfen. In dem seit 1. Januar 2009 geltenden System der Anreizregulierung hat diese Thematik (anstehende Basis oder Fotojahre) eine besondere Brisanz erfahren, da viele Unternehmen wegen der verschärften Unbundlinganforderungen (Stichwort "große" Netzgesellschaft) aktuell über eine Neuausrichtung nachdenken müssen, die bestehenden Dienstleistungsverträge ggf. anzupassen. Hinzu kommt, dass die Regulierungsbehörden zunehmend die starre Kopplung der Pacht- und Dienstleistungsverträge hinterfragen und angekündigt haben, dass die Höhe der vereinbarten Dienstleistungsentgelte einen Schwerpunkt der Kostenprüfungen ausmachen wird.

Die Innovation Congress GmbH hat daher für Netzbetreiber ein Seminar entwickelt, das umfassend über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf sowie Lösungsmöglichkeiten informiert.